Ich berate und verteidige als Fachanwalt für Strafrecht und Ex-Staatsanwalt seit über 23 Jahren in Dortmund und bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts und im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Meine Expertise bezieht sich hierbei, insbesondere auf folgende Bereiche:
Mit dem Strafrecht will der Gesetzgeber die Gesellschaft vor sozialschädlichen Verhaltensweisen bewahren und elementare Werte des Gemeinschaftslebens schützen. Der Staat sanktioniert deshalb mit dem Strafrecht Verstöße gegen geschützte Rechtsgüter, insbesondere durch Strafen in Form von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Zum Strafrecht zählen u.a. folgende Verbrechens- und Vergehenstatbestände:
Das Betäubungsmittelstrafrecht bezieht sich auf das Rechtsgebiet, das sich mit Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (z.B. Marihuana, Haschisch, Kokain, Heroin oder Amphetaminen) befasst.
Es umfasst Regelungen, die den Umgang mit illegalen Drogen regeln und die Strafen u.a. für den Besitz, Handel, Schmuggel und die Herstellung von Betäubungsmitteln festlegen.
Das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sanktionieren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit.
Geregelt sind diese Rechtsgebiete, insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB), im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und anderen Gesetzen.