Sexualstrafrecht.

Hansastraße 72, 44137 Dortmund, Deutschland

Sexualstrafrecht.

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Foto Block und Stift mit Wort
Besprechungstisch mit Block und Stift, Tablet, Ordnern und Visitenkarten

Ihr Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, das im Kern die sexuelle Selbstbestimmung schützt. 

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht ist meistens eine sehr komplexe und verantwortungsvolle Aufgabe. Die Fälle sind häufig sensibel und die emotionale Belastung für alle Beteiligten kann sehr hoch sein. Meine Aufgabe als Strafverteidiger in solchen Verfahren ist es insbesondere, sicherzustellen, dass die Rechte meiner Mandantin oder meines Mandanten gewahrt werden und diese ein faires und gerechtes Verfahren erhalten.

Ich berate und verteidige als Ex-Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht seit über 23 Jahren insbesondere auch im Bereich des Sexualstrafrechts.

Gesetzliche Grundlagen

Das Sexualstrafrecht ist in den §§ 174 bis 184 l des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Diese Vorschriften sollen im Kern die sexuelle Selbstbestimmung schützen.

Zentrale Strafvorschriften sind insbesondere die folgenden Vergehens- und Verbrechenstatbestände:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, § 176c StGB
  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, § 177 StGB
  • Exhibitionistische Handlungen, § 183 StGB
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer oder jugendpornografischer Schriften, § 184b und § 184c StGB
  • Sexuelle Belästigung, § 184i StGB

Ermittlungen wegen eines Sexualdeliktes beeinträchtigen das Leben der Beschuldigten oft erheblich

Ermitteln die Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts eines Sexualdeliktes, so hat dies auf das Leben der Beschuldigten häufiger als in den meisten anderen Deliktsbereichen erhebliche Auswirkungen. Die Erfahrung zeigt, dass die Mandanten mit der Situation zunächst meist völlig überfordert, hilflos und blockiert sind. Allein der Verdacht eines Sexualdeliktes kann erhebliche negative Auswirkungen auf weite Lebensbereiche des Beschuldigten bis hin zur Ruinierung der beruflichen und sozialen Existenz haben. Das ist nicht selten sogar dann der Fall, wenn das Strafverfahren durch Einstellung oder gar Freispruch beendet wird.

Die Verteidigung bei Sexualdelikten wird oft auch dadurch erschwert, dass dieser Bereich mit einer hohen Emotionalisierung einhergeht und in hohem Maße schambesetzt ist und sich die Mandanten weder an Freunde, Familienangehörige oder sonstige Vertraute wenden können oder wollen. Nicht selten scheuen sich die Mandanten auch, sich an einen Strafverteidiger zu wenden bzw. mit diesem offen zu reden. 

Die Auswirkungen werden natürlich noch gravierender, wenn Beschuldigte in Untersuchungs- oder Strafhaft kommen oder das Verfahren das Interesse der Öffentlichkeit geweckt hat, was bei dem Verdacht eines Sexualstrafrechts unter bestimmten Voraussetzungen nicht selten vorkommt.

Frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers dringend zu empfehlen

Es gibt deshalb sicherlich wenige Bereiche der Strafverteidigung, die mit so großen Herausforderungen verbunden sind wie die Verteidigung bei Sexualdelikten.

Es ist deshalb sinnvoll, frühestmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.

Mit meiner langjährigen Expertise als Fachanwalt für Strafrecht und Ex-Staatsanwalt verteidige ich meine Mandanten in Dortmund und bundesweit im Sexualstrafrecht.

0231 1891 584
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